Verhaltenstherapie, Psychoanalyse und Systemische Therapie

Im deutschen gesetzlichen Krankenkassensystem gab es lange Zeit (nur) zwei psychotherapeutische Ausrichtungen, die anerkannt waren. Inzwischen ist ein drittes Verfahren dazu gekommen, die so genannte „Systemische Therapie“. Bei den beiden „älteren“ Verfahren handelt es sich um die Verhaltenstherapie und um die Psychoanalyse/Tiefenpsychologie.

Wer sich psychotherapeutisch behandeln lassen möchte, kann dies nur dann auf Kosten der Kasse tun, wenn eines dieser „Richtlinienverfahren“ angewendet wird.

Seit einiger Zeit kann auch EMDR über die gesetzlichen Kassen abgerechnet werden, jedenfalls wenn es im Rahmen einer dieser Verfahren angewendet wird und wenn es um die Behandlung einer Posttraumatischen Belastungsstörung bei Erwachsenen geht.

Es gibt natürlich sehr viel mehr psychotherapeutische Verfahren. Allerdings erfordert die Anerkennung durch die Krankenkassen sehr viele und eindeutige wissenschaftliche Nachweise über die Wirksamkeit der Verfahren zur Behandlung und das kostet sehr viel Zeit und Geld. Außerdem spielt natürlich auch Berufspolitik eine Rolle.

Wenn ein Hammer das einzige Werkzeug ist, hält man jedes Problem für einen Nagel.

— Abraham Maslow

Was ist der Unterschied zwischen diesen verschiedenen Verfahren?

Die Therapieschulen (so nennt man die Verfahren auch) haben einen weitreichenden theoretischen Hintergrund. Den kann ich hier allerdings nicht erläutern, das würde diesen Rahmen hier sprengen.

Grundsätzlich ist es so, dass die Verhaltenstherapie eher an aktuellen, heutigen Problemen arbeitet und bei Bedarf die Vergangenheit mit einbezieht.

Bei der Psychoanalyse/Tiefenpsychologie ist es umgekehrt: Die Therapie hat den Schwerpunkt, die Vergangenheit aufzuarbeiten. Wenn die – nach Überzeugung der Psychoanalyse/Tiefenpsychologie – zugrunde liegenden Probleme gelöst sind, dann wird erwartet, dass sich auch heutige Probleme auflösen.

Die Systemische Therapie legt ihren Schwerpunkt auf das „System“, in dem man sich bewegt, also z.B. die Familie, und berücksichtigt dieses System bei der Behandlung in besonderem Maße.

Meine Ausrichtung

Ich selbst bin stark „kognitiv verhaltenstherapeutisch“ geprägt.

Die Kognitive Verhaltenstherapie (KVT) ist eine Weiterentwicklung der klassischen Verhaltenstherapie – und der heutige „Goldstandard“ der Psychotherapie.

Einerseits stehen in der KVT die aktuellen, heutigen Probleme und deren Veränderung im Mittelpunkt der Therapie. Andererseits wird viel Wert auf die dahinter liegenden inneren Muster gelegt, die uns steuern. Diese zu erkennen und zu verändern führt i.a. zu langfristigen, tief gehenden Veränderungen.

Außerdem habe ich psychotherapeutische Weiterbildungen in verschiedenen Richtungen gemacht, die wichtigste davon ist sicherlich EMDR, eine hoch wirksame Methode zur Bearbeitung z.B. der Posttraumatischen Belastungsstörung.

Psychologie und Psychiatrie

Und dann gibt es ja noch Psycholog*innen,  Psychiater*innen, und Psychotherapeut*innen.

 Was unterscheidet die voneinander?

 

Psycholog*in

Ein/e Psycholog*in ist jemand, die/der Psychologie studiert hat. Früher war der Abschluss des Psychologiestudiums ein Diplom, deshalb bin ich z.B. „Diplom-Psychologin“. Inzwischen wurde das Studium auf ein Bachelor/Master-Studium umgestellt. Das heißt, man muss zuerst einen „Bachelor“ machen (ca. 3-4 Jahre) und danach noch „Master“ (2-4 Jahre). Für beide Studienabschnitte sind die Anforderungen extrem hoch. Psychotherapeut*in ist man als „Master der Psychologie“ übrigens noch nicht (siehe weiter unten).

 

Psychiater*in

Ein/e Ärzt*in hat Medizin studiert (je nachdem 6-8 Jahre). Ein/e Psychiater*in hat Medizin studiert und danach eine Facharztausbildung in „Psychiatrie“ (oft in Kombination mit „Neurologie“) absolviert. Auch sie/er ist nicht notwendigerweise Psychotherapeut*in und ist vor allem zuständig für die medikamentöse Behandlung schwerer psychischer Erkrankungen, wie z.B. der Schizophrenie.

 

Psychotherapeut*in

Ein/e Psychotherapeut*in ist nach heutigen gesetzlichen Vorgaben jemand, die/der zunächst entweder Medizin oder Psychologie (Diplom oder Bachelor + Master) studiert hat und anschließend eine mindestens 3jährige (meist aber 5jährige) Zusatzausbildung in einem der „Richtlinienverfahren“ (Systemische Therapie, Verhaltenstherapie oder Psychoanalyse/ tiefenpsychologische Therapie) absolviert hat.

Der offizielle Titel einer/s Psycholog*in mit dieser qualifizierten Zusatzausbildung ist „Psychologische/r Psychotherapeut*in“, der einer/s Mediziner*in entsprechend „Ärztliche/r Psychotherapeut*in“.

Ein/e Psychotherapeut*in kann entweder Verhaltenstherapeut*in, Systemische Therapeut*in oder Psychoanalytiker*in/Tiefenpsycholog*in (oder mehreres) sein.

Claudia Frey
Diplom-Psychologin, Psychologische Psychotherapeutin. Mehr ...

Haben Sie Interesse an psychotherapeutischen Themen?

Ich schreibe immer wieder einmal etwas Neues darüber, informiere über den Umgang mit Symptomen oder berichte über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Psychotherapie.  Manchmal führe ich auch Interviews mit spannenden Menschen - oder poste Videos zu psychotherapeutischen Themen. Wenn Sie das interessiert, dann schauen Sie doch immer einmal wieder vorbei: Hier geht es zu meinem Blog