Psychotherapeutische Sprechstunde

Möchten Sie den nächsten Schritt in Richtung Psychotherapie angehen? Dann sollten Sie zu unserer telefonischen Sprechzeit (hier die Zeiten) anrufen, um mit unserer freundlichen Assistentin einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde vereinbaren. 

Der Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung ist nämlich nur noch möglich, wenn ein*e Patient*in zuvor (mindestens) eine „psychotherapeutische Sprechstunde“ in Anspruch genommen hat und dort „Behandlungsbedürftigkeit“ festgestellt wurde.

 

Eine Sprechstunde ist kein Therapieplatz

Ein Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde ist aber (wichtig!) keine Garantie dafür, einen Therapieplatz zu bekommen. Denn wir sind verpflichtet, mehr Sprechstunden-Termine als Therapieplätze anzubieten.

Dennoch kann ein Sprechstundentermin eine gute Möglichkeit sein, mit einer Psychotherapeut*in gemeinsam überlegen zu können, welche Optionen Sie haben. Oder auch, welche weiteren Schritte für Sie anstehen könnten.

 

Wie lange dauert eine Sprechstunde? 

Eine Sprechstunde kann theoretisch 25 Minuten oder 50 Minuten dauern. Wir können uns allerdings nicht vorstellen, wie all die wichtigen Dinge, die in einem ersten psychotherapeutischen Gespräch besprochen werden sollen, in 25 Minuten passen könnten. Deshalb bieten wir ausschließlich 50-minütige Sprechstunden an.

Es können jedes Jahr bis zu drei 50-minütige Sprechstunden bei einer/m Psychotherapeut*in durchgeführt werden, wenn die entsprechenden Kapazitäten vorhanden sind. Meines Wissens können bei Bedarf weitere Sprechstunden bei anderen Psychotherapeut*innen in Anspruch genommen werden.

 

Wie komme ich dann zu einem Therapieplatz?

Sollte in der Sprechstunde deutlich werden, dass eine psychotherapeutische Behandlung nicht das ist, was gebraucht wird, dann kann immerhin gemeinsam darüber nachgedacht werden, was anstehende und passende nächste Schritte sein können.

Es kann sein, dass das Anliegen damit geklärt ist.

Wenn sich hingegen zeigt, dass eine Psychotherapie notwendig ist, wir Ihnen in unserer Praxis  aber keinen Therapieplatz anbieten können oder Sie die Therapie nicht bei uns durchführen möchten, können Sie sich  mit der Bescheinigung aus der Sprechstunde an die „Terminservicestelle“ der Kassenärztlichen Vereinigung wenden (hier). Dort werden Termine für Sprechstunden und freie Therapieplätze gesammelt und vergeben. Oder – natürlich – Sie suchen sich einen Therapieplatz in einer anderen Praxis.

 

Warum gibt es Sprechstunden, wenn es keine Therapieplätze gibt?

Wir sind verpflichtet, für gesetzlich Versicherte regelmäßig Sprechstunden anzubieten und machen das entsprechend unserer Kapazitäten auch sehr gerne.

Durch diese Regelung können wir allerdings weniger Therapieplätze anbieten, wodurch die Wartezeit länger geworden ist. Privat Versicherte haben keinen Anspruch auf eine therapeutische Sprechstunde und müssen auf ein Erstgespräch warten, bis die Warteliste dies zulässt.

Probatorische Sitzungen

Im Anschluss an die Sprechstunde (unabhängig davon, ob 1, 2 oder 3 davon in Anspruch genommen wurden) werden „Probatorische Sitzungen“ durchgeführt, wenn eine Therapie empfohlen wurde. Davon können im Anschluss an die Sprechstunde bis zu vier durchgeführt werden. In diesen Sitzungen soll geklärt werden, was genau Behandlungsinhalt sein wird, welche Therapieziele erreicht werden sollen, was genau die behandelte Diagnose ist etc. – und auch, ob „die Chemie“ wirklich stimmt.

Für privat Versicherte gilt weiterhin, dass direkt mit den probatorischen Sitzungen gestartet wird, hier dürfen dafür normalerweise fünf Sitzungen durchgeführt werden.

Im Anschluss an die „Probatorischen Sitzungen“  kann jeweils eine Kurzzeit- oder Langzeit-Psychotherapie beantragt werden.

Für gesetzlich Versicherte besteht eine Kurzzeittherapie aus 2×12 Sitzungen (also insgesamt max. 24) und eine Langzeittherapie aus 60 Sitzungen, die bei entsprechender Notwendigkeit auf bis zu 80 verlängert werden können. Eine Kurzzeittherapie kann natürlich auch in eine Langzeittherapie verwandelt werden, wenn sich das im Verlauf als sinnvoll zeigen sollte.

Privat Versicherte müssen bei ihrer Versicherung bzw. bei der Beihilfe nachfragen, was die konkreten Bedingungen für eine Psychotherapie sind, das hängt vom jeweiligen Vertrag ab.

Akutbehandlung

In besonders dringenden Fällen kann für gesetzlich Versicherte im Anschluss an eine Psychotherapeutische Sprechstunde auch direkt eine „Akutbehandlung“ beantragt werden –  ohne probatorische Sitzungen und im besten Fall ohne Wartezeit.

Eine Akutbehandlung umfasst bis zu 12 Sitzungen (à 50 Minuten) und kann bei Bedarf in eine reguläre Kurzzeit- oder Langzeittherapie umgewandelt werden. Dann allerdings müssen im Anschluss an die Akutbehandlung noch mindestens zwei Probatorische Sitzungen vorgeschaltet werden.

 

Claudia Frey
Diplom-Psychologin, Psychologische Psychotherapeutin. Mehr ...

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