Interview mit Angelika Treibel, Mitarbeiterin am Institut für Kriminologie der Universität Heidelberg
Angelika Treibel ist promovierte Diplom-Psychologin und arbeitet derzeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Kriminologie der Universität Heidelberg.
Seit vielen Jahren ist sie wissenschaftlich und als psychologische Beraterin mit der Situation von Betroffenen von Gewalt und anderen hoch belastenden Ereignissen befasst.
Eines ihrer Schwerpunktthemen ist das Thema sexuelle/sexualisierte Gewalt.
Ihr jüngstes Projekt am Institut für Kriminologie war eine Studie über die Faktoren, die das Anzeigeverhalten nach sexueller Gewalt beeinflussen.
Ich freue mich sehr, dass Angelika Treibel sich zu diesem Interview mit mir zum Thema „Soll ich anzeigen oder nicht?“ bereit erklärt hat. Sie wird uns allen viele wertvolle Informationen zum Thema geben – im Notfall unbezahlbar!
Am Ende des Interviews finden Sie die Anlaufstellen für Betroffene.
Dass Betroffene von sexueller Gewalt eher selten anzeigen, ist bekannt. Wie ist denn die aktuelle Situation einzuschätzen?
Es ist immer noch so, dass die Anzeigequote nach sexueller Gewalt extrem niedrig ist, man muss davon ausgehen, dass mindestens 80 % der Delikte im Dunkelfeld bleiben, d.h., den Strafverfolgungsbehörden nicht bekannt werden.
Was sind die Gründe, die Betroffene abhalten, anzuzeigen?
Es herrscht allgemein die Vorstellung, dass Betroffene von sexueller Gewalt nicht anzeigen, weil sie sich schämen und Angst haben, dass ihnen nicht geglaubt wird, oder weil sie die Strapazen und die Öffentlichkeit eines Strafverfahrens fürchten. Im Jahr 2010 wurde diese Problematik im Zusammenhang mit dem „Kachelmann-Prozess“ in den Medien breit debattiert.
Im Rahmen der Studie am Institut für Kriminologie haben wir Betroffene dazu befragt, warum sie angezeigt haben, bzw. warum sie es nicht taten. Es hat sich gezeigt, dass es *den* typischen Verlauf in Richtung Anzeige oder Nichtanzeige nicht gibt. Die Wege zu Anzeige oder Nichtanzeige sind sehr individuell verschieden.
Ein auffälliger Befund der Studie ist, dass die Themen „Angst“ und „Scham“ durchaus auch bei den Betroffenen vorhanden waren, die sich am Ende für eine Anzeige entschieden haben. Die letztendliche Entscheidung für oder gegen eine Anzeige kann aufgrund von ganz anderen Faktoren fallen, wie z.B. der Frage, wie das soziale Umfeld zu einer Anzeige steht: befürwortet es die Anzeige, dann erhöht das die Anzeigebereitschaft der Betroffenen. In manchen Fällen erstatten auch Personen aus dem sozialen Umfeld der Betroffenen die Anzeige, was keine gute Entscheidung ist, wenn das gegen den Willen des Opfers geschieht. Auch wenn Betroffene positive Erwartungen an das Strafverfahren haben, erhöht das die Wahrscheinlichkeit einer Anzeige. Wenn Betroffene über die Strafbarkeit des Geschehenen nicht informiert sind oder wenn sie keine Person haben, der sie sich anvertrauen können, sinkt die Wahrscheinlichkeit einer Anzeige.
Was Betroffene sehr häufig von einer Anzeige abhält, ist, dass die meisten Taten im sozialen Nahraum begangen werden und die Hemmschwelle hoch ist, eine Person anzuzeigen, die man kennt oder der man nahe steht.
Sollten Betroffene denn nun Anzeige erstatten?
Natürlich ist es wünschenswert, dass Betroffene anzeigen, damit ein Strafverfahren in Gang gesetzt werden kann und die Tat bestraft wird. Es gibt jedoch nicht *die* allgemein gültige Antwort im Sinne von: „Auf jeden Fall anzeigen!“ oder „Auf keinen Fall anzeigen!“ Das muss in jedem Einzelfall abgewogen und entschieden werden.
In unserer Studie haben wir auch danach gefragt, inwieweit die Betroffenen das Gefühl haben, die Tat bewältigt zu haben. Es zeigte sich dabei kein Zusammenhang zwischen Bewältigung und der Entscheidung für oder gegen eine Anzeige. Das heißt, die Bewältigung der Tat wird weniger davon beeinflusst, ob Anzeige erstattet wird oder nicht, sondern eher davon, ob die individuell richtige Entscheidung getroffen wird.
Wie können Betroffene die richtige Entscheidung für sich treffen?
Um in einem Abwägungsprozess die individuell richtige Entscheidung treffen zu können, sollten sich Betroffene zuerst die folgende Frage stellen:
Was sind meine Wünsche und Erwartungen, die ich mit der Anzeige verbinde?
Betroffene sollten diese Frage beantworten und die Antworten z.B. aufschreiben – und dann reflektieren. Das kann mit einer Vertrauensperson aus dem persönlichen Umfeld geschehen oder auch im Rahmen einer professionellen Beratung oder eines Coachings – gegebenenfalls auch in einer ohnehin schon laufenden Psychotherapie. In dem Auseinandersetzungsprozess mit dieser Frage wird dann deutlich, welche Bedürfnisse und Ziele mit der Anzeige verbunden sind – und auf dieser Grundlage kann geklärt werden, ob die Anzeige das richtige Mittel ist, um diesen Bedürfnissen und Zielen gerecht zu werden.
Wenn es um formale oder juristische Fragen geht, ist es wichtig, unbedingt verlässliche Informationen hierzu einholen, bei einer Fachberatungsstelle (z.B. Frauennotruf, Männernotruf, Wildwasser) oder durch juristische Beratung (z.B. über den Weissen Ring). Einfach nur danach zu googeln kann zu falschen Informationen führen. Gerade bei juristischen Frage sind viele Aspekte zu beachten, die fachlich fundiert beantwortet werden sollten.
Welche Konsequenzen hat die Entscheidung für eine Anzeige für die Betroffenen?
Im Unterschied zur Nicht-Anzeige ist die Entscheidung zur Anzeige eine endgültige Entscheidung. Die Nicht-Anzeige kann zwar auch eine klare Entscheidung sein, formal bleibt die Frage der Anzeigeerstattung aber offen.
Ist die Anzeige erst einmal erstattet, dann haben die Betroffenen nicht mehr die Möglichkeit, sie zurückzuziehen, das Verfahren ist dann sozusagen „losgetreten“. Es ist wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, dass der Ablauf des Verfahrens sich der eigenen Kontrolle entzieht. Die wesentlichen weiteren Entscheidungen werden nun von den Strafverfolgungsbehörden getroffen, die Betroffenen selbst kommen in die Rolle der Opferzeugin bzw. des Opferzeugen, mit Rechten und Pflichten. Es ist in jedem Fall sinnvoll, sich anwaltlich begleiten zu lassen (sog. Nebenklagevertretung). Informationen hierzu gibt es auch bei den Fachberatungsstellen bzw. dem Weissen Ring.
Ganz wichtig ist aber auch, sich darüber klar zu sein, dass es nach einer Anzeige gar nicht unbedingt zu einer Anklage gegen den/die Beschuldigte/n kommt. Die meisten Anzeigen haben kein Strafverfahren zur Folge, sondern werden eingestellt. Die Verurteilung des Täters/der Täterin ist statistisch betrachtet eher unwahrscheinlich, aber auch das kann im Vorfeld durch fachliche Beratung eingeschätzt werden.
Welche Unterstützung sollten Betroffene sich holen, wenn sie sich für eine Anzeige entschieden haben?
Es ist sinnvoll, das persönliche „Hilfenetzwerk“ bereits vor dem Gang zur Polizei zu aktivieren.
Ich würde in Bezug auf die notwendige Unterstützung das „Formale“ und das „Psychische“ getrennt voneinander betrachten. Zum Formalen habe ich schon einiges gesagt – hier ist es sinnvoll, sich anwaltlichen Beistand zu holen und eventuell psychosoziale Prozessbegleitung, wenn es zur Gerichtsverhandlung kommt.
Auf der psychischen Ebene geht es darum, einen „Versorgungsplan“ zu entwickeln, das heißt, sich vorab zu überlegen, wie man sich entlasten kann, was man für sich selbst tun kann, um eine möglicherweise sehr lange Zeit mit großen Herausforderungen durchzustehen.
Wenn ich mir das anhöre, habe ich den Eindruck, es ist am Ende doch besser, nicht anzuzeigen?
Ich verstehe, dass das in der Summe vielleicht so klingt, als würde ich von einer Anzeige abraten. Das ist nicht der Fall. Ich halte es nur für wichtig, diese Fragen zu reflektieren, weil es „kein Zurück“ gibt und weil es wichtig ist, die richtige Entscheidung für sich zu treffen.
Nachdem sich Betroffene gründlich informiert haben, sollten sie am Ende eine „informierte Bauchentscheidung“ treffen.
Ich möchte für die Wichtigkeit dieser informierten Bauchentscheidung von zwei Fällen berichten: Im ersten Fall hat mir eine junge Frau berichtet, dass die Anzeige das Beste war, was sie für sich tun konnte. Und das, obwohl sie schon vor dem Gang zur Polizei gewusst hatte, dass die Tat verjährt ist.
Umgekehrt hat eine Betroffene berichtet, dass sie sich wegen der Frage der Anzeige anwaltlich hat beraten lassen und der Anwalt ihr – aus juristischen Gründen – abgeraten hatte (im Sinne von: hat keine Aussicht auf „Erfolg“). Sie hat diese Entscheidung gegen die Anzeige über Jahre bereut und empfindet sie als falsch, weil es ihr Bedürfnis gewesen war, anzuzeigen. Nach der Empfehlung des Anwalts hatte sie sich das nicht mehr getraut.
Die Fälle machen deutlich, dass das Einholen von Information ein wichtiger, aber eben nur *ein* Teil des Entscheidungsprozesses ist. Ein Fall mag juristisch betrachtet aussichtlos sein (und es ist wichtig, das dann zu wissen). Die Entscheidung für oder gegen die Anzeige kann jedoch davon unabhängig getroffen werden, eben im Sinne einer „informierten Bauchentscheidung“.
Das heißt ja auch, sich mit der Entscheidung Zeit zu lassen. Haben Betroffene diese Zeit denn immer?
Das ist eine sehr wichtige Frage. Die Situation ist grundlegend anders, wenn der sexuelle Übergriff gerade geschehen ist. In dieser akuten Situation können theoretisch noch gerichtlich verwertbare Spuren der Tat gesichert werden. Gerade auch bei Delikten, die NICHT mit körperlicher Gewalt einhergegangen sind, wo also z.B. DNA-Spuren des Täters/der Täterin vorhanden sein könnten, die durch bloße Berührung hinterlassen wurden, könnten diese dokumentiert werden. Ganz extrem „tickt“ die Zeit, wenn K.O.-Tropfen im Spiel waren, die im Extremfall nur einige Stunden nachweisbar sind. Wir sind im Raum Heidelberg gewissermaßen in der „glücklichen“ Lage, dass anonyme Spurensicherung im Institut für Rechtsmedizin (Gewaltambulanz) möglich ist. Das heißt, dort können (rund um die Uhr) Spuren gesichert werden, ohne dass zuvor eine Anzeige erfolgte. Betroffene haben damit die Option, die Entscheidung später zu treffen und alle Punkte, die ich vorhin genannt hatte, zu überlegen und zu berücksichtigen.
Herzlichen Dank für diese ausführlichen und für Betroffene bestimmt sehr hilfreichen Ausführungen und Informationen!
Anlaufstellen in Heidelberg:
Frauennotruf Heidelberg
Tel: 06221-183643
www.frauennotruf-heidelberg.de
Männernotruf Heidelberg
Tel: 06221 – 651 67 67
www.maennernotruf.org
Gewaltambulanz
(mit Möglichkeit der anonymen Spurensicherung, rund um die Uhr)
Tel: 0152 54648393
https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/Gewaltambulanz.130412.0.html
WEISSER RING
Heidelberg Stadt:
Silvio Käsler (Rechtsanwalt)
Tel: 0151/55164767
WEISSER RING
Rhein-Neckar-Kreis:
Thomas R. J. Franz (Rechtsanwalt)
Tel: 0151/55164734
WEISSER RING
überregional:
Opfer-Telefon: 116 006
www.weisser-ring.de
Kontaktdaten von Dipl.-Psych. Dr. Angelika Treibel:
Institut für Kriminologie
Universität Heidelberg
Friedrich-Ebert-Anlage 6-10
69117 Heidelberg
Tel.: 06221-547479
treibel@krimi.uni-heidelberg.de
Diplom-Psychologin, Psychologische Psychotherapeutin. Mehr ...
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